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Allgemeine Nutzungsbedingungen

zur Verwendung der webbasierten Software CSE-PROSaR.

 

1. Vertragsgegenstand und Zustandekommen des Vertrages

1.1 Gegenstand des Vertrages ist Bereitstellung und Nutzung einer Portallösung für die Software CSE-PROSAR und eines ggf. dazu erforderlichen Internetdienstes. CSE-PROSAR wird in 3 Versionen für die Nutzung bereitgestellt:

  • CSE-PROSaR Standard
  • CSE-PROSaR Advanced
  • CSE-PROSaR Professional

Nachfolgend werden alle 3 Versionen mit CSE-PROSAR bezeichnet.

1.2 Gegenstand dieses Vertrages ist weiterhin die Lizenzierung von CSE-PROSAR für ein Endgerät des Anwenders. Die Software wird lizenziert und der CSE-PROSAR Internetdienst wird betrieben durch die CSE-Engineering Center of Safety Excellence GmbH, Joseph-von-Fraunhofer-Str. 9, 76327 Pfinztal (im Folgenden „CSE-Engineering“ genannt).

1.2 Der Anwender bestätigt bei der Registrierung, dass er mit den nachfolgenden Nutzungsbedingungen einverstanden ist. Sollte der Anwender mit den Nutzungsbedingungen nicht einverstanden sein, so hat er jegliche Nutzung zu unterlassen und darf auch nicht auf die Software zugreifen.

 

2 Lizenz- und Nutzungsrechte

2.1 Der Anwender erhält durch diese Nutzungsbedingungen das nicht-ausschließliche, übertragbare Recht, die Software auf einem geeigneten Endgerät, d.h. beispielsweise PC, Laptop, Smartphone, zu verwenden und ausschließlich mit dem von CSE-ENGINEERING bereitgestellten Internetdienst für CSE-PROSAR zu nutzen.

2.2 Die CSE-PROSAR Software und der CSE-PROSAR Internet-Dienst unterliegen dem Schutz des Urheberrechts, in Teilen des Patentrechts, sowie weiterer gewerblicher Schutzrechte und enthalten Geschäftsgeheimnisse des Herstellers.

2.4 Die Rückübersetzung des Softwarecodes, sowie des im Quellcode aus dem Portal geladenen Softwarecodes (z.B. TypeScript, HTML, json) in andere Codeformen (z.B. durch Dekompilierung) sowie sonstige Arten der Rückerschließung der verschiedenen Herstellungsstufen (z.B. Reverse-Engineering) sind unzulässig, sofern nicht ein Fall des § 69e Abs. 1 UrhG vorliegt.

2.5 Der Anwender ist nicht berechtigt, die CSE-PROSAR Software oder CSE-PROSAR Internetdienste auf eine Weise zu verwenden, die diese Dienste beschädigen oder ihre Verwendung durch Dritte beeinträchtigen könnte. Der Anwender ist nicht berechtigt, die Dienste zu verwenden, um zu versuchen, auf irgendeine Weise nicht autorisierten Zugriff auf Dienste, Daten, Accounts oder Netzwerke zu erlangen.

 

3 Verfügbarkeit und Voraussetzungen

3.1 CSE-ENGINEERING ist nicht verantwortlich für Fehler in der Konfiguration beim Anwender; im Netzwerk des Anwenders; Unterbrechungen oder andere Störungen des Internetzugangs vom Anwender; allgemeine Störungen in der Internetversorgung des CSE-PROSAR Internetdiensts, sowie mehrere oder viele Server betreffende Störungen im für den CSE-PROSAR Internetdienst verwendeten Rechenzentrum/Hosting-Provider. Hierzu zählt auch eine Störung die durch höhere Gewalt verursacht wird.

3.2 Voraussetzung für die Nutzung der CSE-PROSAR Software ist die Verwendung eines der von CSE-ENGINEERING publizierten (z.B. unter „www.cse-prosar.de”) unterstützten Systeme oder Browsern. CSE-ENGINEERING hat das Recht, diese Liste von unterstützten Systemen oder Browsern von Zeit zu Zeit entsprechend des technischen Fortschritts anzupassen.

3.3 Durch die Nutzung des Internets können Kosten auftreten, die durch den Anwender zu tragen sind. Wegen des regelmäßigen Aufbaus von Internet-Verbindungen empfehlen wir ausdrücklich die Nutzung von Internet-Anschlüssen mit so genannten Flat-Rates, d.h. Dienstleistungen, bei welchen keine einzelnen Zeit- bzw. Einwahl- oder Volumengebühren abgerechnet werden.

3.4 Aufgrund der Arbeitsweise von CSE-PROSAR und aufgrund von Störungen können und werden Berechnungen über das Internet zeitverzögert ausgeführt.

 

4 Datenschutz

4.1 Durch die Verwendung von CSE-PROSAR erklärt sich der Nutzer mit der Übertragung von systemrelevanten Informationen und Anmeldedaten einverstanden. Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner Daten unterliegen den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen.

4.2 CSE-ENGINEERING behält sich das Recht vor, im Rahmen des Internetdiensts, Werbung zu platzieren. Es besteht kein Anspruch auf teilweise oder vollständige Ausblendung solcher Inhalte.

 

5 Gewährleistung

5.1 CSE-ENGINEERING gewährleistet, dass die Software mit größter Sorgfalt entwickelt wurde. Dennoch ist es nicht möglich, eine absolut fehlerfreie Software zu garantieren. Die Software wird von CSE-Engineering an den Stand der Technik angepasst und bei Auftreten von Fehlern bemüht sich CSE-Engineering, diese zeitnah zu beheben.

 

6 Haftung

6.1 CSE-ENGINEERING haftet in Fällen positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluss, Verzug, Unmöglichkeit, unerlaubter Handlungen sowie aus sonstigem Rechtsgrund nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

6.1 Bei einer Verletzung von Kardinalspflichten ist die Haftung von CSE-ENGINEERING begrenzt auf den typischen, voraussehbaren Schaden, maximal jedoch auf einen Betrag von 1 Million Euro. Mittelbare Schäden sind insoweit ausgeschlossen.

6.4 Der Umfang einer Haftung von CSE-ENGINEERING nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

 

7 Schutzrechte Dritter

7.1 CSE-ENGINEERING sichert zu, dass die Software nach ihrer Kenntnis frei von Rechten Dritter ist und die vertragsgemäße Nutzung nicht Schutzrechte Dritter verletzt.

7.2 Wird die vertragsgemäße Nutzung durch Schutzrechte Dritter beeinträchtigt, so hat CSE-ENGINEERING in einem für den Kunden zumutbaren Umfang das Recht, nach ihrer Wahl und auf ihre Kosten Lizenzen zu erwerben und/oder die Software zu ändern, ganz oder teilweise auszutauschen oder gegen Erstattung des Kaufpreises zurückzunehmen.

 

8 Vertragsdauer und Kündigung

8.1 Der Vertrag beginnt mit der ersten Inbetriebnahme von CSE-PROSAR mit dem CSE-PROSAR Internetdienst von CSE-ENGINEERING und gilt für die vereinbarte Nutzungdauer der Software bzw. des CSE-PROSAR Internetdienstes.

8.2 Dieser Zeitraum verlängert sich gegebenenfalls entsprechend einer nachträglich erworbenen Verlängerung der Nutzungsdauer des CSE-PROSAR Internetdienstes.

8.3 Der Vertrag endet nach Ablauf der vereinbarten Nutzungsdauer und eventueller Verlängerungen. CSE-ENGINEERING hat das Recht Konfigurations- und Nutzungsdaten unmittelbar bei Vertragsende zu löschen. CSE-ENGINEERING hat außerdem das Recht, bestimmte Anmelde- und Konfigurationsdaten auf Dauer zu speichern, um einen Missbrauch des CSE-PROSAR Internetdienstes zu erkennen bzw. zu verhindern.

8.4 Der Vertrag kann von CSE-ENGINEERING jeweils zum Ablauf der vereinbarten Nutzungsdauer gekündigt werden. Die Kündigung kann von CSE-ENGINEERING in elektronischer Form, d.h. auch per Email oder durch Anzeige in der CSE-PROSAR Software bzw. beim CSE-PROSAR Internetdienst erfolgen.

8.5 Das Recht auf fristlose Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

8.6 CSE-ENGINEERING kann im Fall des Eintritts von unvorhersehbaren Umständen, die nicht von CSE-ENGINEERING veranlasst wurden, eine Änderung dieser Bestimmungen vornehmen, soweit dies dem Anwender zumutbar ist. Daneben kann CSE-ENGINEERING eine in diesen Nutzungsbedingungen entstandene Lücke nachträglich anpassen oder verändern, soweit dies zwingend erforderlich ist. Sollte eine Anpassung notwendig werden, wird CSE-ENGINEERING den Anwender rechtzeitig über den Änderungswunsch auf elektronischem Wege informieren. Der Anwender kann der Änderung oder Anpassung innerhalb einer Frist von einem Monat widersprechen. Im Falle des Widerspruchs gelten die ursprünglichen Regelungen fort, CSE-ENGINEERING steht dann ein Kündigungsrecht unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zu. Sollte der Anwender dem Änderungswunsch nicht innerhalb einer Frist widersprechen, gelten die neuen Bestimmungen als zwischen den Vertragsparteien vereinbart.

 

9 Schlussbestimmungen

9.1 Ein Recht des Kunden zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung besteht nicht, es sei denn, die Forderung ist unstreitig oder rechtskräftig gerichtlich festgestellt.

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt werden.

9.2 Gerichtsstand ist Karlsruhe